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BGH, 09.11.2004 - VI ZR 169/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung als Voraussetzung für die Beiordnung eines Rechtsanwalts
- Judicialis
ZPO § 78 b
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78b
Bestellung eines Notanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.1995 - III ZB 4/95
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts - Notwendigkeit des Nachweises …
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - VI ZR 169/04
Die Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat dem Gericht nachzuweisen, daß sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat (BGH, Beschluß vom 27. April 1995 - III ZB 4/95 - NJW-RR 1995, 1016; vgl. auch Senatsbeschluß vom 25. März 2003 - VI ZR 355/02 - VersR 2003, 1555). - BGH, 25.03.2003 - VI ZR 355/02
Beiordnung eines Notanwalts für Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - VI ZR 169/04
Die Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat dem Gericht nachzuweisen, daß sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat (BGH, Beschluß vom 27. April 1995 - III ZB 4/95 - NJW-RR 1995, 1016; vgl. auch Senatsbeschluß vom 25. März 2003 - VI ZR 355/02 - VersR 2003, 1555).